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Titus Sound
Dominic Titus
Bacherstr. 36
81539 Munich, Germany

Tel.:

Unbenannt

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a UStG: DE273591035

Inhaltlich Verantwortlicher gem. § 55 II RStV: Dominic Titus (Anschrift s.o.)

AGBs Miete und Service

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Miete & Service

1. Allgemeines
1.1. Diese Geschäftsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen und
Rechtsgeschäfte mit Titus Sound – Dominic Titus, Buschingstr. 26, 81677 Munich, Germany (TS) (der Vermieter) verbindlich.
Davon abweichende Bedingungen des Mieters/Kunden haben keine Gültigkeit.
Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum von TS.
1.2. Die folgenden allgemeinen Mietbedingungen sind Bestandteil sowohl aller
Mietverträge als auch Mietangebote von TS und finden
in ihrer jeweils gültigen Form ebenso für alle künftigen Verträge mit dem Vermieter
Anwendung. Der Vertragspartner des Vermieters (Auftragnehmer) wird im
Folgenden „Mieter“ genannt.
1.3. Von diesen allgemeinen Mietbedingungen abweichende Vereinbarungen
bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Vermieters.
Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Mieters werden ausdrücklich
widersprochen.
1.4. Die Angebote des Vermieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch eine Unterzeichnung
eines verbindlichen, durch den Mieter nicht veränderten Angebotes und
rechtzeitigem Eintreffen beim Vermieter (innerhalb der Gültigkeitsfrist) zustande.
Ein Vertrag kommt ebenfalls durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch
Überlassung des Mietgegenstandes durch den Vermieter bzw. Beginn der
Serviceleistungen zustande.
1.5. Angebote, Konzeptionen, Materialaufstellungen, technische Skizzen, Pläne und
andere erarbeitete Inhalte unterliegen dem Urheberrecht. Die Weitergabe an Dritte
wird nur mit schriftlicher Einverständnis des Vermieters gestattet,
Verstöße können strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
1.5. Der Mieter stimmt der Speicherung relevanter Daten durch den Vermieter zu.
Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
2. Mietgegenstand / Leistungen
2.1. Gegenstand des Vertrages sind die in der Auftragsbestätigung oder im
Lieferschein aufgeführten Einzelgeräte und Anlagen zur Miete oder zum
Verkauf/Verbrauch und/oder Beauftragungen für Arbeiten als Techniker und/oder
andere Serviceleistungen.
2.2. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die dort genannten Geräte durch
funktionsgleiche, andere Geräte zu ersetzen.
3. Mietzeit und Mietgebühr
3.1. Die Mietzeit wird nach Tagen (12 Uhr bis 12 Uhr folgender Tag) berechnet.
Angefangene Tage zählen voll, ausser es wurde anders vereinbart
(Mündliche Vereinbarungen bedürfen Schriftform).
Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag.
Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Bereitstellung bzw. dem
Zeitpunkt der Auslieferung vom Lager des Vermieters und endet bis zum im Auftrag
oder Lieferschein vereinbarten Zeitpunkt der Rücklieferung ins Lager.
3.2. Die Mietgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste und ist
unabhängig davon zu bezahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden.
Eine vorzeitige Rückgabe der Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr.
4. Versand und Gefahrenübergang
4.1. Der Versand / Transport der Geräte erfolgt auf Kosten und Risiko des Mieters
auf dem vom Vermieter gewählten Versandweg, es sei denn, der Mieter schreibt
eine bestimmte Versandart ausdrücklich vor. Die Kosten einer auf Wunsch des
Mieters abgeschlossenen Transportversicherung gehen zu seinen Lasten.
4.2. Der Gefahrenübergang tritt ab Lager des Vermieters ein, auch wenn der
Transport durch den Vermieter erfolgt.
4.3. Der Mieter bestätigt mit der Übernahme der Geräte deren einwandfreien
Zustand, Funktion und Vollständigkeit. Jeweils erforderliches und/oder
angefordertes Zubehör ist beigepackt. Der Mieter hat Gelegenheit dies bis zum
Zeitpunkt des Gefahrenübergangs zu überprüfen.
4.4. Ist ein Mangel bei Übergabe nicht zu erkennen oder zeigt sich ein Mangel
erst später, so hat der Mieter dem Vermieter dies unverzüglich nach Entdeckung
anzuzeigen. Andernfalls gilt der Zustand der Mietgegenstände als mangelfrei.
5. Gebrauch der Mietsache
5.1 Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der
Mietsache. Alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch und dem Erhalt der
Mietsache verbunden sind, sind zu beachten. Die Wartungs-, Pflege- und
Gebrauchsempfehlung des Vermieters sind zu befolgen. Der Mieter bestätigt,
dass er oder ein von ihm Beauftragter mit dem ordnungsgemäßem Gebrauch der
Mietsache vertraut zu sein. Insbesondere sind die einschlägigen Vorschriften für
Veranstaltungen zu beachten (z.B. Unfallverhütungsvorschriften,
Berufgenossenschaftliche Verordnungen, Versammlungsstättenverordnung etc.)
5.2. Sofern der Mieter kein Servicepersonal gebucht hat, hat dieser alle
notwendigen Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen fachgerecht und auf seine
Kosten vorzunehmen.
5.3. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung Sorge zu tragen.
Für Schäden, die infolge von Stromausfall, -unterbrechungen oder -schwankungen
eintreten, haftet der Mieter. Auch eine vom Vermieter installierte Stromverteilung
entbindet den Mieter nicht von dieser Haftung.
5.4. Die vermieteten Geräte sind und bleiben Eigentum des Vermieters.
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Verlust und Beschädigung
zu sichern. Eine Untervermietung der Geräte ist nur nach schriftlicher Genehmigung
erlaubt. Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und
sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden.
5.5. Die am Mietgegenstand angebrachten Seriennummern, Herstellerschilder oder
andere Erkennungszeichen dürfen nicht entfernt, verdeckt oder in irgendeiner
Weise entstellt werden. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige
Überprüfung der Geräte.
5.6. Der Verkauf sowie die Verpfändung ist untersagt. Von der Pfändung,
durch Inanspruchnahme Dritter oder bei Verlust ist der Vermieter unverzüglich in
Kenntnis zu setzen. Anfallende Interventionskosten trägt der Mieter.
6. Haftung des Mieters
6.1. Der Mieter haftet für alle Schäden (z.B. Verlust, Diebstahl, verursachte Defekte,
Transportschäden, Personenschäden, Feuer- und Wasserschäden, fehlerhafte
Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung u.a.) an der Mietsache, die während
der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn – auch ohne eigenes
Verschulden -, seine Gäste oder Dritte entstehen. Auch den Schaden der zufälligen
Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter.
6.2. Im Falle eines Totalschadens oder Abhandenkommens hat der Mieter
ungeachtet des aktuellen Marktwertes den Wiederbeschaffungswert zzgl.
Beschaffungskosten zu ersetzen, unabhängig davon, ob er persönlich den
Schadensfall zu vertreten hat.
6.3. Sollte die Mietsache oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Mieter
verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu
benachrichtigen.
6.4. Lautsprecher, Lampen, Tonnadeln, Ton- und Videoköpfe werden bei defekter
Rückgabe dem Mieter zum Selbstkostenpreis berechnet.
7. Versicherung / Genehmigungen / gesetzliche Bestimmungen
7.1. Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit den jeweiligen Mietgegenständen
verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß
und ausreichend zu versichern.
7.2. Die Einholung der notwendigen Genehmigungen, Konzessionen,
GEMA-Anmeldungen, Bauabnahmen etc. sowie die Übernahme deren Kosten
liegen im Verantwortungsbereich des Mieters.
7.3. Der Mieter sorgt für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften.
Wir weisen darauf hin, dass der Betreiber einer Veranstaltungsstätte gemäß der
Versammlungsstättenverordnung einen entsprechend qualifizierten
Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik zu beauftragen hat.
Dieser wird nicht automatisch durch den Vermieter gestellt, auch wenn der
Vermieter Servicepersonal einsetzt.
8. Haftung des Vermieters, Schadensersatz
8.1. Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der Geräte nur bis zum
Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
8.2. Eine Haftung des Vermieters bei verspäteter oder nicht erbrachter Leistung
sowie für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die sich aus dem
Mietgebrauch ergeben können, besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.3. Eine Haftung des Vermieters für Schäden bei Überschreitung zulässiger
Lautstärken wird ausgeschlossen.
8.4. Eine Haftung für Folgeschäden, die sich aus einer Leistungsstörung ergeben
ist ebenso ausgeschlossen wie für Nichtfunktionieren der Mietsache bei Kopplung
mit Fremdequipment.
8.5. Der Mieter ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen
seiner Möglichkeiten mitzuwirken und eventuelle Schäden gering zu halten.
Etwaige Mängel der Mietgeräte sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
Dem Vermieter ist dann Gelegenheit zu geben, den Mangel an den Mietgeräten zu
beheben oder andere, gleichartige Mietgeräte zur Verfügung zu stellen. Unterlässt
der Mieter die unverzügliche Anzeige eines Mangels, tritt ein Anspruch auf
Minderung nicht ein.
8.6. Leistungsstörungen entbinden den Mieter nicht von der Einhaltung der im
Mietvertrag übernommenen Verpflichtungen, insbesondere der Zahlung des
Mietpreises.
8.7. Hat der Mieter die Mietsache bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen,
ist eine Gewährleistung wegen Mangel an der Mietsache ausgeschlossen.
Wird die Mietsache auf Verlangen des Mieters untersucht und zeigt sich hierbei kein
Mangel an der Mietsache, so hat der Mieter die dem Vermieter hierdurch
entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
8.8. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter
freizustellen, die aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Miete von Geräten
gegen den Vermieter erhoben werden. Der Freistellungsanspruch des Vermieters
gegen den Mieter umfasst auch die Kosten, die dem Vermieter für die Abwehr von
Ansprüchen Dritter entstehen.
8.9. Ein berechtigter Anspruch auf Schadensersatz durch den Mieter beschränkt
sich in der Höhe auf den Mietpreis. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche
des Mieters sind ausgeschlossen.
8.10. Alle Haftungsbeschränkungen des Vermieters gelten auch gegenüber Dritten.
Schadensregulierungen erfolgen ausschließlich zu den Bedingungen des
Vermieters.
9. Serviceleistungen
9.1. Sollte der Vertrag Serviceleistungen wie z.B. Aufbau, Techniker und/oder
anderes Personal, Abbau, Anlieferung etc. beinhalten, gelten darüber hinaus
folgende Vereinbarungen:
9.2. Der Mieter hat für eine problemlose Durchfahrts- und Anlieferungsmöglichkeit
für das jeweils
notwendige Transportmittel zu sorgen. Ebenso sind für die Vertragsdauer die
entsprechenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Alle anfallende Kosten,
auch wenn sie unverlangt vom Vermieter ausgelegt werden, trägt der Mieter.
9.3. Die Verpflegung des Personals ist durch den Mieter sicherzustellen. Sollte dies
nicht erfolgen, wird eine Verpflegungspauschale von 20,- EUR pro Person und Tag
berechnet.
9.4. Wird für das Personal ein pauschaler Tagessatz festgesetzt, versteht sich
dieser für einen Zeitraum bis max. 10 Stunden. Fallen darüber hinaus Überstunden
an, werden diese jeweils mit 1/10 des Tagessatz zzgl. eines Überstundenzuschlags
veranschlagt.
9.5. Der Mieter hat während des kompletten Zeitraumes die Überwachung und
Sicherung des Mietmaterials und des Personals sicherzustellen. Dies gilt auch für
die Aufbau-, Proben-, Veranstaltungs- und Abbauzeiten, nutzungsfreie Zeiten und
nachts. Das Personal des Vermieters übernimmt diese Überwachung ausdrücklich
nicht.
9.6. Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung über die dem Vermieter
zugewiesenen Befestigungspunkte zum Errichten hängender Konstruktionen,
auch wenn diese dem Mieter durch Dritte zugewiesen wurden. Für eventuelle
Schäden durch unzureichender Belastbarkeit haftet der Mieter.
9.7. Der Mieter stellt einen kompetenten, weisungsbefugten Ansprechpartner
während des gesamten Projektzeitraumes.
9.8. Installation und Bedienung der Geräte erfolgen nach den örtlichen
Begebenheiten, technischen Möglichkeiten und nach den Anweisungen der
Leitung des Veranstaltungsortes. Zugesagte Auf- und Abbauzeiten gelten nur
annähernd.
9.9. Erfolgen Serviceleistungen außerhalb eines Umkreises von 50km vom Standort
des Vermieters, sind nach Bedarf Übernachtungsmöglichkeiten für jede Person zu
stellen (Einzelzimmer).
10. Stornierung / Kündigung
10.1. Der Mieter hat das Recht, einen Mietauftrag nach Maßgabe der
nachstehenden Regelungen schriftlich zu kündigen (Stornierung).
Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10.2. Es wird im Falle der Stornierung innerhalb zwei Tage vor Mietbeginn die Höhe
der gesamten Vergütung vereinbart. Im Falle einer frühzeitigen Stornierung,
ermäßigt sich dieser jedoch wie folgt:
bis 30 Tage vor Mietbeginn 20% der Gesamtvergütung
bis 14 Tage vor Mietbeginn 30% der Gesamtvergütung
bis 7  Tage vor Mietbeginn 40% der Gesamtvergütung
bis 2  Tage vor Mietbeginn 50% der Gesamtvergütung
10.3. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens
beim Vermieter maßgeblich.
10.4. Der Vertrag kann vom Vermieter ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden,
wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters wesentlich verschlechtert
haben, wenn der Mieter die Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht, wenn der
Mieter mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug gerät oder wenn höhere Gewalt
eintritt, die die Leistungserbringung durch den Vermieter unmöglich macht.
11. Lieferung
11.1. Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger
Liefermöglichkeit. Wird die Einhaltung des Miettermins aus Umständen, die der
Vermieter zu vertreten hat, unmöglich, kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten.
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen.
11.2. Teillieferungen und -leistungserbringungen sind gestattet.
11.3. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse,
gleichgültig ob beim Vermieter oder seiner Lieferanten, wie z.B. Streik,
Aussperrung, Unfallschaden, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen,
Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc. berechtigen den Vermieter, unter
Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters, vom Mietvertrag
zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung
hinauszuschieben.
12. Rückgabe der Mietsache
12.1. Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr die Mietgeräte nach Ablauf der
Mietzeit unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben.
12.2. Die Mietgegenstände sind vollzählig, geordnet und im sauberen Zustand
zurückzugeben. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defektes Mietzubehör.
12.3. Verzögert sich das Eintreffen der Geräte beim Vermieter über die ursprünglich
vorgesehene Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet.
angebrochener Tag wird eine volle Tagesmiete lt. aktueller Preisliste berechnet.
Bei verspäteter Rückgabe hat der Mieter dem Vermieter darüber hinaus jeden
daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
12.4. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben,
hat der Mieter unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche dem Vermieter für
die Zeit, die für die Instandhaltung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten.
12.5. Verzichtet der Mieter auf die Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme der
Mietsache bei Rückgabe, erkennt er die vom Vermieter erstellte Bestandsaufnahme an.
12.6. Mit der Rücknahme der Mietsache bestätigt der Vermieter nicht, dass diese
mängelfrei übergeben worden ist. Der Vermieter behält sich eine eingehende
Prüfung innerhalb fünf Werktagen vor.
13. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
13.1. Grundsätzlich ist die Mietgebühr bei Herausgabe der Mietsache an den
Vermieter fällig. Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt
ohne Abzug zahlbar.
13.2. Bei einer Mietdauer über 7 Tage ist der Vermieter berechtigt,
Zwischenrechnungen zu stellen, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
13.3. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution und Vorkasse nach seiner Wahl
vom Mieter zu verlangen, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
13.4. Verzug tritt nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit ohne weitere Erinnerung ein.
13.5. Bei Zahlungsverzug ist es dem Vermieter gestattet, die weitere Benutzung
der Mietsache zu untersagen und deren sofortige Rückgabe zu verlangen.
13.6. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, zur Deckung der Auslagen
und des Aufwandes Mahngebühren wie folgt zu verlangen: 1. Mahnung 5,00 EUR,
2. Mahnung 7,50 EUR, 3. Mahnung 9,00 EUR, darüber hinaus kann der Vermieter
für den fälligen Betrag Verzugszinsen verlangen.
13.7. Der Mieter kann gegen die Forderungen des Vermieters nur aufrechnen oder
ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt ist.
14. Sonstiges / Verweise und Links Haftungsausschluss
14.1. Wir erklären hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine
illegalen Inhalte auf den verlinkten Seiten zu erkennen waren. Auf die aktuelle und
zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der
verlinkten/verknüpften Seiten hat TS keinen Einfluss.
14.2. Für darüber hinausgehende Inhalte und ggf. für Schäden, die die aus der
Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen,
haftet allein der Anbieter dieser Seiten, nicht jedoch derjenige, der über Links auf
die jeweilige Veröffentlichung verweist.
14.3. Wir verwenden Links nur, um unseren Besuchern die Möglichkeit zu geben,
sich weitere Informationen zu verschaffen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir die
entsprechenden fremden Seiten empfehlen oder uns die dort präsentierten Inhalte
zu eigen machen. Dieser Haftungsausschluss ist Teil unseres Internetangebotes,
von dem auf diesen verwiesen wird. Falls Teile oder Formulierungen des Textes
nicht, nicht mehr oder nicht vollständig der geltenden Rechtslage entsprechen
sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokuments in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit
davon unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
(1.1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen dem Kunden und Titus Sound – Dominic Titus, Buschingstr. 26, 81677 Munich, Germany (Nachfolgend TS genannt).
(1.2) Abweichende Bestimmungen des Kunden gelten nur, wenn diese vom Verkäufer im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anerkannt sind.
§2 Angebot und Vertragsschluss
(2.1) Unsere Angebote und Preisangaben sind unverbindlich. Abweichungen und technische Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten.
(2.2) Der Kaufvertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung, nach Prüfung aller Angaben, zustande, nicht durch die vom Server automatisch generierte Bestellbestätigungs-E-Mail.
(2.3) Telefonisch oder schriftlich gibt der Kunde sein verbindliches Angebot an den Verkäufer zum Abschluss eines Kaufvertrags ab.
(2.4) Ein Kaufvertrag über das/die vom Kunden bestellte(n) Produkt(e) kommt erst zustande, wenn der Verkäufer mit einer zweiten Email bestätigt, dass das/die bestellte(n) Produkt(e) bei ihm zur Abholung bereit steht/stehen, der Versand an den Kunden mit separater Email bestätigt wird oder dem Kunden in sonstiger Weise die Annahme des Angebots erklärt wird (Auftragsbestätigung bzw. Vorabrechnung).
(2.5) Durch eine Bestellung erkennt der Käufer die Geltung der vorliegenden Geschäftsbedingungen ausdrücklich an.
§3 Produktbeschaffenheit
(3.1) Die auf der Webseite des Verkäufers dargestellten Abbildungen enthalten neben Produktabbildungen teilweise auch weitere Gegenstände (wie z.B. Zubehör und dekorative Elemente), die nicht Gegenstand der Bestellung/des Kaufvertrags sind. Für die wesentlichen Merkmale der zu erbringenden Leistung ist allein die Produktbeschreibung maßgeblich.
(3.2) Unwesentliche, dem Käufer zumutbare Farb- und Maßabweichungen, sind zulässig.
(3.3) Unsere Produkte sind keine Bestandteile des Fahrzeugs. Die Befestigungen dienen lediglich zur Fixierung im Fahrzeug.
§4 Preise und Kosten
(4.1) Die Preisangaben sind Endpreise bei Lieferung innerhalb Deutschland.
(4.2) Alle unsere Preise enthalten die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe.
(4.3) Verpackungskosten und Lieferkosten innerhalb Deutschland sind im Artikel seperat angegeben. Im Preis nicht enthalten sind außerdem Kosten für Montage sowie sonstige vereinbarte Nebenleistungen des/r bestellten Produkts/e. Diese Dienstleistungen muss der Kunde separat beauftragen und bezahlen.
§5 Zahlungsmodalitäten
(5.1) Die Zahlung erfolgt grundsätzlich nach Wahl des Kunden nach den bei der Bestellung von TS gestellten Zahlungsmodalitäten.
(5.2) Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Lieferung per Spedition bzw. Post vorab nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.
(5.3) Bei Abholung wird nur Barzahlung akzeptiert.
§6 Lieferung, Montage und Lieferverzug
(6.1) Die Lieferung erfolgt nach vollständiger Bezahlung der Ware an die vom Kunden angegebene Lieferadresse per Post oder Spedition oder die Montage findet im Werk von Bender Formenbau GmbH statt.
(6.2) Die Liefertermine oder Fristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die Lieferzeit beträgt bis zu 5 Tage. Auf eventuell abweichende Lieferzeiten weisen wir auf der jeweiligen Produktseite hin.
(6.3) Paketversandfähige Waren werden nach Zahlungseingang ohne vorherige Ankündigung ausgeliefert. Abholungen werden grundsätzlich nur über Terminabsprache getätigt.
(6.4) Sofern der Verkäufer bei Bearbeitung der Bestellung feststellt, dass ein vom Kunden bestelltes Produkt nicht verfügbar ist, weil der Verkäufer von seinem Lieferanten ohne sein Verschulden trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert wird, ist der Verkäufer zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Kunde per Email informiert, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist. Etwaige schon geleistete Zahlungen des Kunden werden unverzüglich erstattet.
(6.5) Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder unseres Zulieferers, so können sowohl der Verkäufer als auch der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Falls der Verkäufer eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Frist schuldhaft nicht einhält oder wenn der Verkäufer aus einem anderen Grund in Verzug gerät, muss der Kunde ihm eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung seiner Leistung setzen. Wenn der Verkäufer diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt, ist der Kunde berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
(6.6) Wird die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftragnehmers oder eines seiner Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.
(6.7) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist und dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint.
(6.8) Sofern der Kunde den Verkäufer mit der Montage eines Produkts beauftragt hat, wird das bestellte Produkt von TS oder einem hierzu beauftragten Dritten montiert. Etwaige für die Montage des/r Produkte(s) bestehende Besonderheiten (beispielsweise Bedenken wegen Sonderausstattungen des Fahrzeugs) hat der Kunde dem Verkäufer spätestens bei Bestellung der Montagedienstleistung mitzuteilen.
§7 Transportschäden
Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so lassen Sie sich dies auf dem Anlieferungsprotokoll vom Spediteur/Fahrer quittieren. Bei schwereren Schäden verweigern Sie bitte die Annahme der Palette / des Paketes. Im Falle eines Transportschadens ist es andernfalls nur sehr schwer möglich, eine Versicherungsentschädigung zu erhalten. Vorteilhaft ist ein Foto von dem beschädigten Paket / Ware, welches Sie uns per Email zukommen lassen können. Teilen Sie uns den Schaden baldmöglichst per Email unter info@titus-sound.com mit. Handelt der Kunde als Unternehmer, gilt hinsichtlich des Prüfungsmaßstabes § 377 HGB.
§8 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag im Eigentum des Verkäufers.
§9 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an: info@titus-sound.com
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung Ausschluss des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht besteht 1. nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind.
Ende der Widerrufsbelehrung
§10 Gewährleistung
(10.1) Bei Eintreffen bzw. Montage hat der Kunde die Ware sofort im Beisein des anliefernden Fahrers bzw. Monteurs auf offensichtliche (Transport-)schäden zu untersuchen. Offensichtliche Transportschäden müssen sofort beim Fahrer reklamiert, und von diesem schriftlich festgehalten werden. Ebenso muss der Kunde den Verkäufer unverzüglich über Transportschäden verständigen. Wenn die einwandfreie Übernahme durch Unterschrift des Kunden bestätigt worden ist, kann ein offensichtlicher Transportschaden, zu einem späteren Zeitpunkt, nicht mehr geltend gemacht werden.
(10.2) Hat die Ware Mängel, so können die gesetzlichen Mängelansprüche geltend gemacht werden.
(10.3) Mängel sind vom Kunden mittels Digital- oder Printfoto zu dokumentieren und TS per Email, Fax oder Brief zuzustellen.
(10.4) Der Kunde hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Der Kunde ist während der Nacherfüllung nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Hat der Verkäufer die Nachbesserung zweimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
(10.5) Natürlicher Verschleiß oder unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen sowie geringfügige Unterschiede zwischen der Ware und der Darstellung auf der Internetseite lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
(10.6) Der Kunde hat bei einem leicht zu bewältigenden bzw. zumutbaren Schaden die Ware mit den von uns zugesandten Ersatzteilen selbst zu reparieren.
§11 Anzuwendendes Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.